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Die Abgeordneten der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag haben eine Kleine Anfrage zum “Serbischen Nationalismus in Bosnien und Herzegowina” an die Bundesregierung gestellt. Die Kleine Anfrage bezeichnet eine, auf wenige Punkte begrenze Fragestellung der Parlamentarier an die Exekutive. Im Folgenden bringen wir die komplette Antwort der Bundesregierung. 

Kleine Anfrage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Serbischer Nationalismus in Bosnien und Herzegowina

Am 9. Januar 2017 ließ Milorad Dodik, Entitätspräsident des bosnischen Landesteils Republika Srpska, in Banja Luka eine Parade zum verfassungswidrigen „Tag der Republika Srpska“ abhalten. 25 Jahre zuvor war am 9. Januar 1992 innerhalb der damaligen jugoslawischen Republik Bosnien-Herzegowina von serbischen Nationalisten eine „Republik des serbischen Volkes in Bosnien-Herzegowina“ ausgerufen worden. Dieser Eskalationsschritt wird als eine der Vorbereitungen für den folgenden Bosnienkrieg angesehen, in dessen Verlauf es auf dem Gebiet des heutigen Landesteils und in weiteren Gegenden zu ethnisch motivierter Diskriminierung, Vertreibungen und tausendfachem Mord kam (vgl. u. a. Der Standard, 9. Januar 2017 und 14. Januar 2017). Ziel der nationalistischen Führung der bosnischen Serben war die Zerschlagung des multiethnischen Bosnien und Herzegowinas und die gewaltsame Schaffung eines „großserbischen“ Staates (vgl. Tages Anzeiger, 10. Januar 2017). Höhepunkt der ethnischen Massaker war der Völkermord an über 8 000 Bosniaken in der Stadt Srebrenica, die auf dem Gebiet des heutigen Landesteils Republika Srpska liegt. Mit dem Friedensvertrag von Dayton wurde 1995 der Krieg beendet, Bosnien und Herzegowina als souveräner und ungeteilter Staat bekräftigt und die Republika Srpska als eine von zwei verfassungsmäßigen Entitäten des Landes benannt.

Im November 2015 erklärte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina die Abhaltung des Feiertags am 9. Januar für verfassungswidrig, weil damit der nicht-serbische Teil der bosnischen Bevölkerung diskriminiert würde. Daraufhin ließ Milorad Dodik am 25. Oktober 2016 ein Referendum über den Feiertag ansetzen, das vom Verfassungsgericht wiederum für verfassungswidrig erklärt wurde. In dem er das Referendum dennoch durchführen ließ, setzte sich der Entitätspräsident über die bosnischen Verfassungsorgane und Warnungen der Europäischen Union und des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina hinweg. Dieser bislang folgenlos gebliebene Schritt gilt als weitere Beschädigung der bosnischen Staatsinstitutionen und Testlauf für ein seit Jahren von Milorad Dodik immer wieder angedrohtes Referendum über eine Abspaltung der Republika Srpska von Bosnien und Herzegowina (vgl. u. a. ZEIT Online, 25. September 2016).

An der Parade am 9. Januar 2017 nahm neben Milorad Dodik auch das serbische Mitglied der bosnischen Präsidentschaft, Mladen Ivanić, teil, dessen Partei PDP im Entitätsparlament der Republika Srpska der Opposition angehört. Weiterhin reiste der serbische Präsident Tomislav Nikolić sowie weitere Minister aus Serbien zur Parade nach Banja Luka an. Auch Edouard Ferrand und Dominique Bilde, Europaabgeordneten des französischen Front National, nahmen an der Parade in Banja Luka teil (vgl. Balkan Insight, 9. Januar 2017, www.balkaninsight. com/en/article/bosnian-serbs-hold-national-day-despite-ban-01-09-2017).

Auf der Parade marschierten unter anderem mit Maschinengewehren ausgestattete Angehörige der Polizei, Kriegsveteranen, Feuerwehrleute, Mitglieder der Zivilverteidigung und Biker an den Staatsvertretern vorbei (vgl. Der Standard, 9. Januar 2017). Besonders umstritten ist die Teilnahme von Soldaten der Dritten Infanterie-Brigade der bosnischen Armee. Die Brigaden der bosnischen Armee sind weitgehend ethnisch homogen aufgestellt. Die Teilnahme der Brigade war von Präsidentschaftsmitglied Ivanić gefordert, aber von der bosnischen Verteidigungsministerin Marina Pendeš untersagt worden. Die Soldaten nahmen nicht an der Parade selbst teil, stellten sich aber entlang des Paradeplatzes auf und erstatteten gegenüber Präsidentschaftsmitglied Ivanić Bericht. Das bosnische Verteidigungsministerium untersucht den Vorfall wegen des Vorwurfs der Befehlsverweigerung (vgl. Der Standard, 14. Januar 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Milorad Dodik, Entitätspräsident des bosnischen Landesteils Republika Srpska, am sogenannten Tag der Republika Srpska als Feiertag der Entität festhält, obwohl dieser vom Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina im Jahr 2015 als verfassungswidrig eingestuft worden war (vgl. derStandard.at, 9. Januar 2017; Tages-Anzeiger, 10. Januar 2017), und inwieweit stellt nach Ansicht der Bundesregierung dieses Verhalten eines Vertreters bosnischer Staatsstrukturen einen Verstoß gegen die bosnische Verfassung und gegen den weiterhin gültigen, von der internationalen Gemeinschaft überwachten Friedensvertrags von Dayton von 1995 dar?

Antwort der Bundesregierung:

Das Verfassungsgericht vom Bosnien und Herzegowina hat mit Urteil vom 26. November 2015 die Begehung des Feiertags der „Republika-Srpska“ (RS) am 9. Januar für verfassungswidrig erklärt und für die Änderung des beanstandeten Gesetzes über RS-Feiertage eine Frist von sechs Monaten gesetzt. Die erst wenige Tage vor dem 9. Januar 2017 in Kraft getretene Gesetzesänderung hält jedoch an dem umstrittenen Datum fest. Die Bundesregierung hat die Missachtung der Autorität des Verfassungsgerichts sowohl gemeinsam mit ihren Partnern in der EU und im Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrats als auch im direkten Gespräch mit RS-Präsident Dodik verurteilt.

2. Welche Haltung nahm nach Kenntnis der Bundesregierung das bosnisch-serbische Mitglied des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, Mladen Ivanić, in dieser Frage ein (vgl. Deutschlandradio Kultur, 10. Dezember 2016)?

Mladen Ivanić hat an den diesjährigen Feierlichkeiten des RS-Feiertags teilgenommen. Zuvor hatte er sich bereits öffentlich für die Beibehaltung des 9. Januar als RS-Feiertag ausgesprochen und Kritik an der Entscheidung des Verfassungsgerichts geäußert.

3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass Entitätspräsident Milorad Dodik als Reaktion auf den Beschluss des Verfassungsgerichts, den Feiertag als verfassungswidrig einzustufen, ein Referendum über die Beibehaltung des Feiertags durchführen ließ, obwohl selbiges zuvor vom Verfassungsgericht ebenfalls als verfassungswidrig eingestuft worden war (vgl. Tages-Anzeiger, 10. Januar 2017), und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um bilateral oder im Rahmen der internationalen Gemeinschaft die Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums zu verhindern?

Das Referendum zum RS-Feiertag verstieß unmittelbar gegen eine Anordnung des Verfassungsgerichts vom 17. September 2016, welche die Durchführung des Referendums unter Bezugnahme auf das Urteil vom 26. November 2015 untersagte. Diese Bewertung wird von den EU-Partnern geteilt. Der Rat der Europäischen Union hat die Abhaltung des Referendums am 25. September 2016 in Schlussfolgerungen am 17. Oktober 2016 als gesetzeswidrig bezeichnet und die Durchführung bedauert. Nach Auffassung des Rats der Europäischen Union hat das Referendum unnötige Spannungen verursacht und rechtsstaatliche Grundsätze in Frage gestellt. Die Präsidentschaft der Europäischen Union vertrat diese Ansicht auch in einer Erklärung vom 13. Dezember 2016.

Die Bundesregierung hatte vor dem Referendum im Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrats darauf gedrungen, mit deutlichen Worten vor der Abhaltung des Referendums zu warnen (Erklärungen des Lenkungsausschusses auf Botschafter-Ebene vom 30. August und 20. September 2016). Die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Bosnien und Herzegowina forderte RS-Präsident Dodik am 14. September 2016 auf, von dem Referendum Abstand zu nehmen, ebenso der Geschäftsträger der Botschaft im Rahmen einer offiziellen Demarche der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Italiens, Deutschlands und der EU-Delegation am 8. September 2016 (siehe Erklärung der EU-Delegation in Sarajewo vom 8. September 2016).

4. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltung der anderen im Friedensimplementierungsrat (PIC) vertretenen Staaten – insbesondere Großbritannien, Frankreich, USA, Italien und Russland – zu diesem Vorgang, und wie haben sie sich bisher dazu verhalten (bitte jeweils ausführen)?

Die USA, Großbritannien, Italien und Frankreich teilen die Einschätzung der Bundesregierung und haben die in der Antwort zu Frage 3 genannten Erklärungen und Aktionen mitgetragen. Die USA haben zudem Sanktionsmaßnahmen gegen RS-Präsident Dodik eingeleitet, die am 17. Januar 2017 in Kraft getreten sind.

Die Russische Föderation hat das Feiertagsreferendum dagegen bereits im Vorfeld öffentlich unterstützt. Wenige Tage vor dem Referendum, am 22. September 2016, war RS-Präsident Dodik vom russischen Staatspräsidenten Putin in Moskau empfangen worden. Der russische Außenminister Lawrow hat am 29. September 2016 erklärt, dass das Feiertagsreferendum aus russischer Sicht keine Bedrohung der territorialen Integrität Bosnien und Herzegowinas darstelle und die Prinzipien des Dayton-Friedensabkommens nicht verletze. Der russische Botschafter in Bosnien und Herzegowina war bei den Feierlichkeiten am 9. Januar 2017 zugegen. Russland hat die Passage zum Feiertagsreferendum, in der die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils angemahnt wird, in der Abschlusserklärung der Sitzung des Lenkungsausschusses des Friedensimplementierungsrats vom 7. Dezember 2016 nicht mitgetragen.

5. In welcher Weise wurde im PIC in diesem Zusammenhang der Einsatz der sogenannten Bonner Befugnisse (engl. Bonn Powers) in Erwägung gezogen, um gegebenenfalls einen Verstoß gegen die Friedensordnung von Dayton zu unterbinden, und wie lautete die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage?

Zwischen den Mitgliedern des Friedensimplementierungsrates bestehen grundsätzliche Differenzen in Bezug auf die Anwendung der sog. Bonner Befugnisse, weshalb der Hohe Repräsentant nicht den notwendigen Rückhalt hätte, falls er von diesen Befugnissen Gebrauch machte. Auch war absehbar, dass die innerstaatliche Generalstaatsanwaltschaft wegen der Missachtung der Anordnung des Verfassungsgerichts vom 17. September 2016 strafrechtliche Ermittlungen gegen die an den Referendumsvorbereitungen und dessen Durchführung beteiligten RS- Politiker aufnehmen würde. Erste Vernehmungen in dieser Angelegenheit haben stattgefunden. RS-Präsident Dodik ist am 30. Dezember 2016 von der Staatsanwaltschaft Sarajewo wegen der Abhaltung des Referendums befragt worden. Die Aufarbeitung dieses Vorfalls durch die bosnisch-herzegowinische Justiz hat nach Auffassung der Bundesregierung Vorrang vor Eingriffen durch die internationale Gemeinschaft.

6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Bot- schafter Russlands in Bosnien und Herzegowina, Peter Iwanzow, das verfassungswidrige Referendum über die Beibehaltung des verfassungswidrigen Feiertags öffentlich unterstützte (vgl. derStandard.at, 14. Januar 2017)?

Diese Äußerungen entsprechen der Haltung der russischen Regierung. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

7. Sieht die Bundesregierung eine Beschädigung der (gesamt-)staatlichen Institutionen Bosnien und Herzegowinas und insbesondere des Verfassungsgerichts durch das Verhalten von Entitätspräsident Milorad Dodik, und wie schätzt die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der bosnischen Justiz ein, jene Politiker zur Verantwortung zu ziehen, welche die Beschlüsse des Verfassungsgerichts missachteten (vgl. Tages-Anzeiger, 10. Januar 2017).

Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Die Bundesregierung äußert sich inhaltlich nicht zu laufenden Verfahren.

8. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die bosnische (gesamt- staatliche) Justiz zu stärken und ihr insbesondere zu mehr Durchsetzungsfähigkeit zu verhelfen?

Die Bundesregierung engagiert sich mit Nachdruck für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Bosnien und Herzegowina. Sowohl in Gesprächen mit Politikern als auch in öffentlichen Erklärungen unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung einer unabhängigen Justiz; sie tut dies bilateral, im Rahmen des Friedensimplementierungsrates und gemeinsam mit der EU und den EU-Partnern. So- wohl die EU als auch die Bundesregierung finanzieren zahlreiche Projekte zur Stärkung des Justizsektors. Regelmäßige Förderung aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts („Stabilitätspaktmittel“) erhalten die in Sarajewo ansässige Stiftung „Kompetenzzentrum für Öffentliches Recht in Bosnien und Herzegowina“ und die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung), Bonn. Schwerpunkt dieser Projekte ist die Beratung und Weiter- bildung von Legislative und Exekutive sowie die Aus- und Weiterbildung von Juristen und an Hochschulen. Bosnien und Herzegowina hat im Februar 2016 einen Antrag auf EU-Beitritt gestellt. Im EU-Annäherungsprozess wird dem Bereich der Rechtstaatlichkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die EU führt mit den Justizministerien der Regierung in Sarajewo und der Entitäten den „Strukturierten Justizdialog“ durch, in dem es unter anderem um die Sicherung der Kompetenzen der gesamtstaatlichen Justiz gegen Versuche geht, diese auf die Entitäten zu übertragen. Derzeit arbeitet die Regierung von Bosnien und Herzegowina an der Beantwortung des von EU-Kommissar Hahn am 9. Dezember 2016 übergegebenen Fragebogens, der auf eine umfassende Bestandsaufnahme auch zur Situation der Justiz zielt.

9. Welche Folgen könnte eine weitere Schwächung der staatlichen Institutionen Bosnien und Herzegowinas nach Ansicht der Bundesregierung für das Land haben?

Eine weitere Schwächung der staatlichen Institutionen Bosnien und Herzegowinas würde voraussichtlich zu einer Verlangsamung des für die euroatlantische Annäherung notwendigen Transformationsprozesses führen.

10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass anlässlich des für verfassungswidrig erklärten Feiertags am 9. Januar 2017 eine Parade unter Beteiligung bewaffneter Kräfte in Banja Luka abgehalten wurde (vgl. u. a. derStandard.at, 14. Januar 2017)?

Die Beteiligung bewaffneter Kräfte an den Feierlichkeiten am 9. Januar 2017 diente wie die Feierlichkeiten und das Referendum im Oktober vorrangig dem Zweck, innenpolitisch Stärke zu demonstrieren und von wirtschaftlichen und sozialen Missständen abzulenken.

11. Welche Schlüsse bezüglich der Haltung Serbiens zur staatlichen Verfasstheit und Souveränität von Bosnien und Herzegowina zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass an der Parade in Banja Luka der serbische Staatspräsident Tomislav Nikolić und einige serbische Minister als offizielle Gäste teilnahmen und zum Teil das Wort an die Anwesenden richteten (vgl. Tages- Anzeiger, 10. Januar 2017)?

Die Teilnahme serbischer offizieller Repräsentanten an den Feierlichkeiten ist aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina vom 26. November 2015 kritisch zu bewerten und trägt nicht zu Versöhnung und Stabilität bei. Demgegenüber begrüßt die Bundesregierung, dass sich der Ministerpräsident der Republik Serbien wiederholt zur territorialen Integrität von Bosnien und Herzegowina bekannt und anders als im Vorjahr nicht an den Feierlichkeiten am 9. Januar teilgenommen hat.

12. Welche Schlüsse hinsichtlich der Haltung von Mladen Ivanić, Mitglied des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, zur staatlichen Verfasstheit des von ihm repräsentierten Landes zieht die Bundesregierung aus dessen Teilnahme an der Parade in Banja Luka?

Der Bundesregierung ist bekannt, dass viele bosnische Politiker die Belange der Volksgruppe, der sie angehören, über die Belange des Gesamtstaates stellen. Diese von Partikularinteressen und nationalistischen Reflexen geleiteten Denkweisen zu ändern, ist eine der größten und schwierigsten Aufgaben für Bosnien und Herzegowina wie auch für die internationale Gemeinschaft. In diesem Kontext ist der EU-Annäherungsprozess von besonderer Bedeutung.

13. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Anwesenheit von Soldaten der Dritten Infanterie-Brigade der gesamtstaatlichen bosnischen Armee bei der Parade, die von Mladen Ivanić, Mitglied des bosnischen Staatspräsidiums, nach Banja Luka beordert worden war (vgl. derStandard.at, 14. Januar 2017)?

Die Anwesenheit von Armeeangehörigen bei verschiedenen Veranstaltungen zum 9. Januar in Banja Luka ist Gegenstand einer Untersuchung des gesamtstaatlichen Verteidigungsministeriums.

14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit der rechtswidrigen, trotz Widerspruchs der bosnischen Justiz und der internationalen Gemeinschaft erfolgten Durchsetzung des Feiertags in Verbindung mit dem gelungenen Zugriff auf (serbische) Teile der gesamtstaatlichen Armee durch serbische Führer in Bosnien und Herzegowina eine qualitativ neue Stufe der schweren Krise der Staatlichkeit in Bosnien und Herzegowinas erreicht wurde, die die Sicherheit in der Westbalkanregion bedroht (vgl. Ibrahim Pro- hić, Schreckgespenst der Sezession, 13. Januar 2017, Hrsg.: Heinrich-Böll- Stiftung, www.boell.de/de/2017/01/13/schreckgespenst-der-sezession)?

Die Bundesregierung ist über die Ereignisse im Zusammenhang mit dem RS-Feiertagsreferendum und der Feierlichkeiten zum 9. Januar 2017 besorgt. Sie sieht in dem Verhalten von RS-Präsident Dodik aber vor allem die Absicht, seine politische Stellung in der RS zu konsolidieren und von der schlechten wirtschaftlichen und sozialen Lage abzulenken. Zur Bewertung der Beteiligung von Armeeangehörigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

15. Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass die einzelnen Truppenteile der bosnischen Armee weiterhin weitgehend ethnisch homogen aufgestellt sind, eine Gefahr, dass diese für eine gewaltsame Eskalation ethnischer Spannungen instrumentalisiert werden könnten (vgl. Kurt Bassuener, The Armed Forces of Bosnia and Herzegovina: Unfulfilled Promise, AI-DPC BiH Security Risk Analysis, Oktober 2015)?

Der Bundesregierung ist bekannt, dass ethnischer Proporz in den Streitkräften wie in anderen öffentlichen Institutionen weiterhin eine zentrale Rolle spielt und die Einheiten der Streitkräfte in den unteren Rängen zum Teil ethnisch homogen zusammengesetzt sind. Für die notwendige Reform der Streitkräfte spielt die Annäherung von Bosnien und Herzegowina an die NATO eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung begrüßt deshalb, dass die bosnische Regierung sich weiterhin geschlossen um Fortschritte bei der Vertiefung der Kooperation mit der NATO bemüht und in diesem Zusammenhang im Dezember 2016 eine Reform der Streitkräfte auf den Weg gebracht hat.

16. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Äußerungen von Entitätspräsident Milorad Dodik, der in einer Rede im Rahmen der Parade erklärte, man träume von einem „Anschluss an das Mutterland Serbien“, und der bei anderen Gelegenheiten erklärte, es sei eine „tolle Idee, dass man die Republika Srpska abteilt und eine Gemeinschaft mit Serbien macht“ und dass zu diesem neuen Staat auch Teile der Republik Kosovo gehören müssten, mit dem Friedensvertrag von Dayton, der territorialen Integrität des Landes und dem Ziel von Frieden und Sicherheit in der Region vereinbar (vgl. derStandard.at, 9. Januar 2017; Tages-Anzeiger, 10. Januar 2017)?

Die Bundesregierung hält diese Äußerungen für nicht vereinbar mit dem Friedensvertrag von Dayton.

17. Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Äußerungen Milorad Dodiks am Tag nach der Parade, man wolle sich in absehbarer Zeit der Frage nach einem Austritt aus dem Abkommen der Streitkräfte Bosnien und Herzegowinas widmen beziehungsweise das Prozedere für die Wiedereinführung einer ei- genen Armee der „Republika Srpska“ prüfen, als Androhung zu werten, das formulierte politische Ziel einer Abspaltung nötigenfalls mit militärischen Mitteln durchzusetzen, und wäre eine solche Haltung mit dem Friedensver- trag von Dayton, der territorialen Integrität des Landes und dem Ziel von Frieden und Sicherheit in der Region vereinbar (vgl. Ibrahim Prohić, https://www.boell.de/de/2017/01/13/schreckgespenst-der-sezession)?

Die Bundesregierung hält die genannten Äußerungen von RS-Präsident Dodik für gezielte, innenpolitisch motivierte Provokationen, die Anlass zu Sorge geben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

18. In welcher Weise hat die Bundesregierung ihre Haltung zu den Vorgängen in Banja Luka um den bzw. am 9. Januar 2017 zum Ausdruck gebracht ge- genüber

a) Entitätspräsident Milorad Dodik,

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

b) dem Mitglied des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, Mladen Ivanić, und

Vertreter der Bundesregierung haben in ihren Gesprächen mit Mladen Ivanić in Berlin Anfang Dezember 2016 ihre Sorge über das RS-Feiertagsreferendum sowie die angekündigte Fortsetzung des Begehens des RS-Feiertags deutlich zum Ausdruck gebracht.

c) der serbischen Regierung (bitte jeweils Stellung nehmen)?

Die Bundesregierung hat gegenüber der serbischen Regierung in den vergangenen Monaten mehrfach auch auf hoher Ebene ihre Haltung zu Bosnien und Herzegowina deutlich gemacht. Sie hat die serbische Regierung gebeten, sich gegenüber RS-Präsident Dodik für die Achtung gesamtstaatlicher Institutionen und für die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zum RS-Feiertag einzusetzen.

19. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Abspaltung der bosnischen Entität Republika Srpska von Bosnien und Herzegowina als realistische Gefahr an?

Primäres politisches Ziel der RS-Regierung ist der Ausbau der Autonomie der RS. Eine 2015 von der Partei „Allianz Unabhängiger Sozialdemokraten“ (SNSD), der RS-Präsident Dodik vorsteht, verabschiedete Erklärung erwähnt allerdings auch die Möglichkeit eines Sezessionsreferendums im Jahr 2018. Ein solches Referendum wäre verfassungswidrig und würde Bosnien und Herzegowina destabilisieren.

Quelle: Bundestag